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FCA (free carrier): frei Frachtführer:

Die FCA-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware einem Frachtführer am benannten Ort zu übergeben und für die Ausfuhr freizumachen. Die Kosten und Gefahren des Transports trägt der Käufer.


FOB (free on board): frei an Bord:

Im Handel per See- oder Binnenschiff ist der Verkäufer bei der FOB-Klausel in Erweiterung der FAS-Klausel verpflichtet, die Ware an Bord des vereinbarten Schiffs zu bringen. Ab Überschreiten der Schiffsreling geht die Pflicht zur Kostentragung sowie die Gefahr des Transports auf den Käufer über.


CIF (cost, insurance, freight): Kosten, Versicherung, Fracht:

Die CIF-Klausel ist eine im Überseegeschäft häufig verwendete Transportklausel, wonach der Verkäufer für die Kosten bis zur Lieferung, Versicherung und Frachtkosten aufkommt (engl. cost, insurance, freight). Der Verkäufer muss im Ausfuhrland die Zollabfertigung durchführen. Durch diese Klausel wird nach deutschem Recht auch der Leistungsort bestimmt. Demnach ist der Verschiffungshafen der Leistungsort. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht demnach auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware auf dem Schiff abgeliefert hat (entspricht einer FOB Transaktion mit zusätzlicher Übernahme von Cost, Insurance, Freightcharges). Dies bedeutet, dass der Verkäufer für eine Beschädigung oder Vernichtung der Ware während des Transports nicht mehr verantwortlich ist. Der Käufer muss sich dann an die vom Verkäufer abgeschlossene Versicherung wenden, die jedoch nur ein Minimum an Versicherungsschutz bietet, wenn nicht der Abschluss einer weitergehenden Versicherung vereinbart wurde. Wenn der Transport nicht per Schiff erfolgt, kommt die CIP-Klausel in Betracht.


DDU (delivered duty unpaid): geliefert unverzollt:

Die DDU-Klausel verpflichtet den Verkäufer die Ware für die Einfuhr freizumachen und am bestimmten Ort auf einem Transportmittel zur Verfügung zu stellen. Den Zoll muss jedoch der Käufer zahlen. Er muss auch alle Formalitäten erledigen.


DDP (delivered duty paid): geliefert verzollt:

Die DDP-Klausel ist die günstigste für den Käufer. Der Verkäufer muss alle Kosten und Gefahren des Transports bis zum Bestimmungsort tragen, einschließlich des Zolls.


LOC (Letter of Credit, L/C, LC), dt. Akkreditiv (Dokumentenakkreditiv, Warenakkreditiv):

Bei internationalen Warenlieferungen ist das Dokumentenakkreditiv eine übliche Form der Abwicklung des Zahlungs- und Kreditverkehrs. Es ist die Anweisung eines Käufers an seine Bank, eine Zahlung eines bestimmten Betrages gegen Vorlage bestimmter Dokumente (dazu gehören meist: Lieferrechnung des Absenders, Ursprungszeugnis, original Konnossement, original Versicherungszertifikat), welche die Versendung der Ware beweisen, an den Warenverkäufer zu leisten. Das Akkreditiv wird von den Banken nach Standardbedingungen (ERA 500 bzw. UCP 500) abgewickelt.

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